Savity

Mitwirkungspolitik der Savity Vermögensverwaltung GmbH gemäß § 185 BörseG für die Vermögensverwaltung

Präambel und Umfang

In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (2017/828) hat die Savity Vermögensverwaltung GmbH als Vermögensverwalter die gegenständliche Mitwirkungspolitik festgelegt.

Aktienveranlagungen im Sinne der Mitwirkungspolitik sind jegliche Aktien, die an anerkannten, geregelten Börsen innerhalb EU/EWR notieren. Die Mitwirkungspolitik findet keine Anwendung auf Aktien, die nicht an anerkannten, geregelten Börsen notieren (z.B. „Dritter Markt“/Wien, „Freiverkehr“/Frankfurt) und nicht auf Aktien, die an anerkannten, geregelten Börsen außerhalb von EU/EWR notieren (z.B. New York Stock Exchange, SWX Swiss-Exchange).

Gemäß der Anlagerichtlinien der Savity Vermögensverwaltung GmbH erfolgt die Anlage des Kundenvermögens je nach Anlageklasse vor allem in börsennotierten Indexfonds und Zertifikaten sowie klassischen OGAW-konformen Investmentfonds. Gelistete Einzeltitel werden ausschließlich in der Anlageklasse Hedgefonds & Private Equity eingesetzt.

Ausübung der Stimmrechte

Grundsätzlich jedoch wird die Savity Vermögensverwaltung GmbH die aus den Aktienveranlagungen der verwalteten Depots resultierenden Stimmrechte im Sinne eines Kosten-/Nutzenverhältnisses (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) im Rahmen der jeweiligen Hauptversammlungen nicht ausüben.

Unabhängig davon verfolgt Savity Vermögensverwaltung GmbH gesellschaftsrechtliche Vorgänge (z.B. Kapitalerhöhung, „Squeeze Out“, Aktienrückkauf, Fusion, Übernahmeangebot etc.), welche Kunden-Depots betreffen und nimmt diese im Rahmen des Vermögensverwaltungsauftrags nach detaillierter Einzelprüfung wahr.